Lösung: Behalten Sie den Überblick über die Aktenlage

Anbindung von Staats- und Stadtarchiven

Digitale Akten aus verschiedenen Fachverfahren zentral organisieren

Die Bereitstellung von Akten für das Archiv ist eine besondere Heraus­­forderung bei der Nutzung digitaler Akten. Wurden bisher einfach Ordner mit Papier­dokumenten zur Bewertung abgeliefert, gestaltet sich dieser Prozess mit digitalen Akten schwie­riger. Aufgrund der zahlreichen Fach­verfahren existieren viele Schränke mit unterschiedlichsten Ablage­strukturen. Erhält das Archiv Zugriff auf alle Schränke, muss es auch Kenntnis über die fachlichen Strukturen haben.

In Zusammen­arbeit mit verschiedenen Archiven und auf Initiative der Stadt­archive Bremerhaven und Braunschweig ist mit enaio® eine funktions­reiche Schnitt­stelle zwischen Fachbereichen und histo­rischen Archiven entstanden. Bei der Gestaltung dieser Schnittstelle wurden die Anfor­derungen der Fach­bereiche, die Archiv­gesetze sowie die Erfahrungen von Archi­varinnen und Archi­varen gleichermaßen berücksichtigt.

Infografik Altregistratur
E-Mails, Dokumente, Bilder – enaio® organisiert die Überführung ins Archiv.

Bewerten & sichten – problemlos & effizient

Nach Abschluss der laufenden Akten­­bearbeitung in den jeweiligen Fach­bereichen werden die Daten direkt in der jeweiligen Akte für die Bewertung durch die Archive gesammelt. Neben den Dokumenten und Indexdaten aus den Fach­bereichen werden auch die für Archive interessanten Infor­mationen für die Erstsichtung erhoben.
Akten­umfang, Seiten­zahlen und Lauf­zeiten sind dabei nur einige der zusätzlich erfassten Daten. Die gesammelten Infor­mationen können nun durch die Archivare gesichtet und bewertet werden. Das speziell zugeschnittene Rechte­system stellt im Rahmen des Aussonderungs­prozesses sicher, dass die Akten­hoheit bis zur Bewertung durch die Archivare und Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei den Fach­bereichen verbleibt.

Zusätzlich zu den standardmäßig übergebenen technischen Infor­mationen können Bearbeiter Hinweise bzw. Kommentare zur Akte hinterlassen. Diese Infor­mationen werden auch bei der Bewertung entsprechend hervorgehoben. Die Entscheidung, welche Akten über­nommen werden, obliegt weiterhin dem Archivar. Während dieses gesamten Vorgangs verbleibt die Akte in der Verantwortungs- und Zugriffshoheit des Fachbereichs. Die Abgabe der Akten oder die Freigabe zur Löschung durch den Fachbereich erfolgt erst nach Ablauf der jeweils aktuellen Aufbewahrungs­­fristen.

Haben Sie noch Fragen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!