OPTIMAL SYSTEMS wird Auftragsverarbeiter Ihrer personenbezogenen Daten, wenn wir ein Projekt für Sie durchführen oder Pflege und Support durchführen. Sie können die Auftragsverarbeitung datenschutzrechtlich geprüft in sechs einfachen Schritten mit uns vereinbaren:
1. Bitte laden Sie den Vertragstext zu Ihrer Information herunter.
2. Bitte laden Sie dazu die Anlagen 1-4 herunter. Diese füllen Sie nach Ihrem Bedarf aus.
3. Bitte laden Sie die Anlage 5: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gem. Art. 32 DSGVO für die Fernwartung herunter. Die hier beschriebenen Maßnahmen gelten für die OPTIMAL SYSTEMS Muttergesellschaft. Sie können in den OPTIMAL SYSTEMS Tochtergesellschaften abweichen.
4. Bitte senden Sie per E-Mail an adv@optimal-systems.de:
5. Wir fertigen den Vertrag aus und senden Ihnen den Vertrag unterzeichnet als PDF.
6. Bitte zeichnen Sie den Vertrag gegen und senden uns den Scan als PDF zurück an adv@optimal-systems.de.
Was müssen oder können Sie in den Anlagen 1-4 ergänzen?
Mit welcher OPTIMAL SYSTEMS Gesellschaft vereinbare ich die Auftragsverarbeitung?
Sie sollten die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit jener OPTIMAL SYSTEMS Gesellschaft schließen, mit der Sie Ihre Projekte durchführen. Dadurch, dass die Gesellschaften der Gruppe sich untereinander gleichlautend verpflichtet haben, wird sie für alle Gesellschaften der Gruppe gültig. Das ist für Sie z. B. wichtig, wenn der zentrale Support der OPTIMAL SYSTEMS Berlin für Sie tätig wird.
Wir sind Ihnen bei Fragen zur Auftragsverarbeitung gern behilflich. Bitte wenden Sie sich jederzeit gerne an adv@optimal-systems.de.
Wie führt OPTIMAL SYSTEMS Auftragsverarbeitung durch, wenn keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unterzeichnet wird?
Genauso, ohne Unterschied. Denn die Umsetzung der Vereinbarung erfolgt durch Prozesse, Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen, die grundsätzlich bei OPTIMAL SYSTEMS implementiert sind und deshalb immer umgesetzt werden. Diese sind nicht kundenspezifisch.