Das Leisten einer elektronischen Signatur ist sehr einfach. Über das detaillierte Rechtesystem […] ist sichergestellt, dass die Sachbearbeiter nur die ihnen zugewiesenen Willenserklärungen abgeben können. Die Echtheit des Absenders ist aufgrund der Verbindung zum Trustserver nachweisbar.
Heiko Dehne, Projekt- und Kassenleiter, Stadtverwaltung Göttingen

