Abgerechnet wird zum Schluss: In der Regel sind alle Abrechnungsprozesse und notwendigen Meldeverfahren der monatlichen Payroll bereits digitalisiert und in vielen Fรคllen auch schon automatisiert. Und dennoch: Wenn jeden Monat die Lohnabrechnungen fรผr die Arbeitnehmer*innen erstellt werden, fallen bei den meisten Unternehmen noch die รผblichen Arbeiten an: ausdrucken, kuvertieren, verschicken oder auf den Schreibtisch legen. Und das kostet Papier, Toner, Porto, Arbeitszeit. Durchschnittlich fallen so pro Mitarbeiter*in etwa 1,50 Euro an. Dabei ist die digitale Alternative zur analogen Abrechnung auf Papier schon vorhanden. Arbeitgeber kรถnnen auf eine groรŸe Zahl von elektronischen Gehaltsยญabrechnungen bzw. digitalen Lohndokumenten zurรผckgreifen. Aber geht das so einfach? Und gibtโ€™s dazu nicht auch ein Gesetz?

Digitale Gehaltsยญabrechnung: Pflicht oder Kรผr?

Bei Zahlung des Arbeitsentgelts sind Unternehmen tatsรคchlich dazu verpflichtet, den Mitarbeiter*innen eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Es gibt jedoch keine rechtliche Vorschrift, eine Verdienstยญbescheinigung in Papierform auszustellen. Ein Recht auf eine Lohnabrechnung in Papierform existiert schon gar nicht. Laut ยง 126b des BGB kann ein Papierdokument durch ein digitales Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden. Sprich: die papierbasierte Entgeltabrechnung durch eine elektronische. Nur die Inhalte mรผssen gleich sein, also Adressdaten, Steuer-ID, Hรถhe des Lohnes, Abrechnungszeitraum etc.

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Alles sicher bei der Abrechยญnung?

Ganz wichtig ist bei einer elektronischen Abrechnung des Arbeitsentgeltes der Schutz personenbezogener Daten. Hierzu sagt ยง 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten dรผrfen bei der elektronischen รœbertragung, wรคhrend ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datentrรคger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verรคndert oder entfernt werden. Dabei hilft eine elektronische Verschlรผsselung. Passwortgeschรผtzte PDFs bieten sich dafรผr an. Durch Verschlรผsselung mit 128-Bit-RC4 oder AES (in der aktuellsten Version PDF 1.7 verschlรผsselt das Dokument sogar mit 256-Bit-AES) ist gewรคhrleistet, dass die Daten nur dem Empfรคnger zugรคngig sind. Dies gilt auch dann, wie in der Praxis inzwischen durchaus รผblich, wenn die Zustellung der Abrechnung an die private E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin erfolgt.

Exkurs: Gehalt oder Lohn?

Gehalt und Lohn sind zunรคchst gleichzusetzen: Beides wird an Menschen in einer nicht selbststรคndigen Tรคtigkeit ausgezahlt. Dennoch gibt es Unterschiede. So wird das Gehalt in der Regel als Arbeitsentgelt am Ende des Monats ausgezahlt, abhรคngig von der Anzahl der Arbeitstage im Monat sowie der erbrachten Leistung. Unabhรคngig von Urlaubs- oder Krankheitstagen erhรคlt der Arbeitnehmer in jedem Monat das exakt gleiche Gehalt โ€“ ausgenommen Boni.

Der Lohn ist abhรคngig von der geleisteten Arbeit. Als Basis der Berechnung dient hรคufig die Stundenanzahl oder auch die Anzahl produzierter Stรผcke. Hierbei ist hรคufig von Stunden-, Akkord- oder Stรผcklohn die Rede. Wirtschaftliche Schwankungen kรถnnen sich auf die Auftragslage auswirken, diese beeinflusst letztlich auch die Lohnhรถhe.

รœbrigens: Fรผr die elektronische Abrechnung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen regelmรครŸigen Bezug von Gehalt eines Angestellten handelt oder um die (unregelmรครŸige) Auszahlung von leistungsabhรคngiger Bezahlung wie beim beschriebenen Lohn.

Gibtโ€™s da nicht schon was โ€“ fรผr die digitale Gehaltsยญabrechnung?

Um die Personalabteilung bei der Arbeit zu unterstรผtzen, bietet sich die Nutzung eines Enterprise Content Management Systems (ECM) an. Hier kรถnnen alle anfallenden Daten z. B. in einer digitalen Personalakte gesammelt werden, darunter eben auch die digitale Gehaltsabrechnung. Dadurch stehen sรคmtliche E-Mails zu einer Person oder zu einem Vorgang auf Knopfdruck zur Verfรผgung โ€“ unabhรคngig vom Arbeitsplatz. Bei Stellenausยญschreibungen kรถnnen E-Mails unterschiedliche Workflows und andere Prozesse auslรถsen (z. B. Bewerbungs-, Einstellungs- oder Laufzettelworkflows). Die Vorteile liegen auf der Hand: Nicht nur der Aufwand lรคsst sich minimieren, durch viele schnelle Prozesse reduziert sich die Arbeitszeit und somit auch der finanzielle Aufwand. Und eine schnelle Bearbeitung sorgt bei Mitarbeiter*innen wie bei Bewerber*innen fรผr grรถรŸere Zufriedenheit.

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