

4. Mรคrz 2021
Bereits seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Seinerzeit bedeutete dies eine Riesenwelle an Bestรคtigungsmailings fรผr private Empfรคnger. Heute dรผrfte die Verordnung Normalitรคt fรผr Unternehmen und Verbraucher sein.
Oder nicht? Das juristische Wirrwarr und eine unklare Anwendung in der Praxis sorgen auch heute noch fรผr Unsicherheiten und die Frage, wie mit manchen Aspekten des Datenschutzes umzugehen ist. Wir wagen einen รberblick รผber die offenen DSGVO-Baustellen.
Dass persรถnliche Daten einem besonderen Schutz unterliegen, leuchtet sicherlich jedem ein โ und das war auch schon vor Anwendung der DSGVO der Fall. Mit ihrer Einfรผhrung wurde einerseits ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen fรผr die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten geschaffen, damit Personen und Unternehmen รผberall in Europa eine kongruente Rechtssituation vorfinden. Gleichzeitig sollte das Datenschutzrecht an aktuelle technologische und soziale Entwicklungen angepasst werden.
Unternehmen mรผssen seit dem 25. Mai 2018 jederzeit in der Lage sein, die Rechtmรครigkeit ihrer Datenverarbeitungstรคtigkeiten gegenรผber Aufsichtsbehรถrden nachzuweisen. Jeder Websitebetreiber muss detailliert darรผber informieren, wie er Nutzerdaten behandelt, die beim Aufrufen seiner Seite verarbeitet werden. Wichtig dabei ist: In der Datenschutzerklรคrung muss deutlich gemacht werden, dass verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Auรerdem gilt die Speicherung dieser Daten grundsรคtzlich als zustimmungspflichtig. Webseitenbetreiber mรผssen nachweisen, dass sie nur Daten derjenigen Personen behalten, die das auch wirklich wollen.
Schon bei Inkrafttreten der DSGVO gab es Stimmen, die vor einem unverhรคltnismรครigen Aufwand und einer stockenden Umsetzung warnten. Was damals eher eine Prognose war, konnte mittlerweile grรผndlicher untersucht werden.ย Wissenschaftler der Universitรคt Gรถttingen haben fรผr das Bundesministerium fรผr Verbraucherschutz analysiert, wie 35 groรe Onlinedienste die Datenschutz-Grundverordnung umsetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf den Verbraucherrechten der DSGVO, insbesondere der Einwilligung der Nutzer, Transparenz und Information. Gerd Billen, Staatssekretรคr fรผr Verbraucherschutz, รคuรerte sich bei der Verรถffentlichung so:
โDie Ergebnisse sind ermutigend und ernรผchternd zugleich. Ermutigend ist: Die Datenschutz-Grundverordnung hat praktische Verbesserungen fรผr Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht. Bessere Information, mehr Transparenz und Wahlfreiheit lassen sich gut umsetzen. [โฆ] Ernรผchternd ist: Nicht ansatzweise alle Dienste haben die DSGVO umgesetzt, und dies schon gar nicht vollstรคndig. Wรคhrend einige untersuchte Onlineshops bereits viel getan haben, gibt es vor allem bei sozialen Netzwerken und Messengern weiter eklatante Mรคngel. Die grรถรten Probleme gibt es weiter bei personalisierter Werbung.โ
Der Verbraucherschutz gewinnt hier also โ aber noch nicht in dem Maรe, wie es angestrebt ist.
Fรผr die Privatwirtschaft bedeutet die Verordnung in erster Linie Aufwand. Ist dieser Aufwand eine Bremse fรผrs Geschรคft? Der Digital-Branchenverband Bitkom hat die Auswirkungen auf die Geschรคftstรผchtigkeit untersucht und kommt zu deprimierenden Ergebnissen: Nur 20 Prozent der befragten Firmen haben die DSGVO auch wirklich umgesetzt. Fรผr die Unternehmen bedeute dies einen erheblichen Mehraufwand, der durch rechtliche Unsicherheiten und fehlende behรถrdliche Unterstรผtzung noch grรถรer werde.
Hinzu kommt, dass Unsicherheiten bei der Datenspeicherung auch innovative Projekte gefรคhrden wรผrden:
โBei mehr als jedem zweiten Unternehmen (56 Prozent) sind neue, innovative Projekte aufgrund der DSGVO gescheitert โ entweder wegen direkter Vorgaben oder wegen Unklarheiten in der Auslegung der DSGVO. Vier von zehn (41 Prozent) geben an, dass sie deswegen keine Datenpools aufbauen konnten, um etwa Daten mit Geschรคftspartnern teilen zu kรถnnen.โ
Wรคhrend der Coronakrise sei die Umsetzung der Datenschutz-Regeln eine zusรคtzliche Belastung: โInsgesamt sind fast zwei Drittel (62 Prozent) der Meinung, dass mehr Mรถglichkeiten zur Datennutzung bei der Pandemiebekรคmpfung helfen wรผrdenโ, heiรt es in der Darstellung von Bitkom.

Die DSGVO sorgt also fรผr einigen Frust sowohl bei Verbrauchern als auch in Unternehmen โ jeweils aus anderen Grรผnden. Es gibt aber auch ermutigende Ergebnisse: Rund zwei Drittel der Unternehmen sehen dank der DSGVO einen Wettbewerbsvorteil fรผr europรคische Unternehmen sowie einheitlichere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Und sogar 69 Prozent sagen, die Verordnung setze weltweit Maรstรคbe fรผr den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Trotz der massiven Unsicherheiten in der konkreten Anwendung fรผhrt kein Weg an der Umsetzung vorbei. Unternehmen, die es mit dem Datenschutz ernst meinen, sollten folgende Schritte beachten:
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