Ab 2025 wird in Deutschland eine erweiterte Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen eingeführt. Unternehmen müssen für steuerpflichtige Umsätze innerhalb Deutschlands ihre Rechnungen in einem elektronischen Format erstellen.
Die Neuregelung wird die Effizienz im Rechnungswesen steigern, den Papierverbrauch reduzieren und die Transparenz sowie die Compliance im Geschäftsverkehr verbessern. Für Unternehmen bedeutet dies aber auch, dass sie ihre internen Prozesse und Systeme anpassen müssen, um die Verarbeitung von E-Rechnungen zu ermöglichen.
Jede Unternehmens-IT Ist komplex. Ob sie alle Anforderungen für die Bearbeitung elektronischer Rechnungen erfüllt, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Gemeinsam prüfen wir Ihre aktuelle IT-Lösung in Bezug auf die Verarbeitungsmöglichkeiten von E-Rechnungen – egal, ob Sie enaio® oder ein anderes DMS nutzen. Wir leisten eine ausführlichen Beratung, in der die aktuelle Ausganglage, Ihre Anforderungen und die evtl. durchzuführenden Maßnahmen besprochen werden.
Ausführliche Beratung Ihrer Fachabteilung und IT-Abteilung
Ist-Analyse und Aufnahme der Rahmenbedingungen
Bereitstellung und Abstimmung eines individuellen Maßnahmenkataloges
Ab 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das wiederum die EU-Vorgaben mit der Bezeichnung ViDA (VAT in the Digital Age) umsetzt. Bis 2028 gilt unter bestimmten Bedingungen eine Übergangsfrist.
Die Einführung einer E-Rechnungslösung ist mit vielen Herausforderungen verbunden – dazu gehören u. a. Fragen zur Datensicherheit, zur Integration in die bestehende IT-Landschaft und zur Skalierbarkeit von Dokumentenmanagement-Lösungen.
Klicken Sie auf die Infografik, um einen Überblick über relevante Fragen zu erhalten.
OPTIMAL SYSTEMS entwickelt und vertreibt seit 1991 Software und Services rund um das digtale Dokumentenmanagement. Ober Rechnungen, Verträge oder Post – mit unseren Lösungen arbeiten über 2.000 Unternehmen, Behörden und Kliniken.
Zu unserer Erfolgsgeschichte gehören: