Die Einführung einer digitalen Gerichtsakte befindet sich noch weitestgehend im Erprobungsstadium. Gründe hierfür sind vor allem juristischer Natur, liegen doch die Vorteile klar auf der Hand. Neben den üblichen Einsparungen von Lagerkosten schlägt im Prozesswesen vor allem der Wegfall von Transportwegen und Zeitaufwendungen für Akteneinsicht, Instanzenzug und Aktenbeiziehung zu Buche. Die digitale Akte ermöglicht auch erstmalig die parallele Bearbeitung von Gerichtsunterlagen durch Berichterstatter, vorsitzende und beiziehende Richter.
Auch bei der Führung von komplexen Gerichtsverfahren mit Dokumentationen von mehreren zehntausend Seiten und hunderten von Beweismitteln, werden die Vorteile digitaler Strukturierungs-, Verwaltungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten deutlich. Ebenso wird die Verwendung qualitativ neuer Beweismittel wie Audio- oder Videoaufnahmen durch digitale Gerichtsakten deutlich einfacher. Nicht zu unterschätzen ist auch die Unterstützung bei der Sitzungsvorbereitung und dem Abfassen von Entscheidungen durch die Integration von digitalen Gerichtsakten, Sitzungsmanagement- oder Falllösungssoftware bzw. juristischen Wissensdatenbanken.
Indem digitale Gerichtsakten um die Funktion elektronischer Workflows ergänzt werden, können kleinere standardisierte Abläufe, die zahlreichen Akteneinsichtsgesuche und z. B. Anzeigen gegen Unbekannt vollelektronisch und weitestgehend automatisch bearbeitet werden. Denkbar, aber auch umstritten ist der Anstoß für richterliche Tätigkeiten direkt aus Fachanwendungen heraus, z. B. in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.